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Nutzen Sie schon die Steuervorteile der Riester-Rente?

Jan 14 2009

Bei der sogenannten Riester-Rente handelt es sich um ein Produkt zur privaten Altersvorsorge, das staatlich gefördert wird. Während der Vertragslaufzeit zahlt der Versicherte Beiträge in beispielsweise einen behördlich zertifizierten Bank- oder Fondssparplan oder in eine private Rentenversicherung. Die staatliche Förderung erfolgt dann in Form von Zulagen sowie Steuervorteilen, da die Beiträge im Rahmen der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltenden gemacht werden können. Dabei ist bei den Anlageprodukten rund um die Riester-Rente die Rückzahlung inklusive einer Mindestverzinsung garantiert. Allerdings erfolgt die staatliche Förderung der Anlageprodukte nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Riester-Rente richtet sich in erster Linie an diejenigen, die Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Daneben können Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende, Arbeitslose, Familien mit Kindern und Eltern im Erziehungsurlaub gefördert werden. Damit die maximale Förderung gewährt wird, muss ein bestimmter Prozentsatz des jährlichen Einkommens innerhalb eines zertifizierten Anlageproduktes angespart werden. Diejenigen, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werden auch nicht gefördert. Für diesen Personenkreis, zu dem beispielsweise selbstständig und freiberuflich Tätige gehören, gibt es jedoch das Modell der Rürup-Rente. Die Form der Auszahlung hängt davon ab, welche Vertragsform abgeschlossen wird. Prinzipiell beginnt die Auszahlung mit dem Eintritt ins Rentenalter und ist als lebenslange Rente, als Rente mit Garantiezeit oder als Rente mit Todesfallleistung möglich. Bei einer Rente mit Garantiezeit erfolgt die Auszahlung über eine festgelegte Dauer. Verstirbt der Versicherte während dieser Zeit, wird die Rente für die vereinbarte Dauer an seine Hinterbliebenen ausbezahlt. Ist eine Rente mit Todesfallleistung vereinbart, erhalten die Hinterbliebenen die Summe, die nach Abzug der bereits ausbezahlten Rente verbleibt, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt.

Die Riester-Rente hat, wie alle staatlich geförderten Produkte, einen wesentlichen Vorteil. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Guthaben ausschließlich für die eigene Versorgung im Alter angespart wird. Aus diesem Grund wird das angesparte Guthaben nicht als Vermögen angerechnet und ist somit pfändungs- und Hartz-IV-sicher. Allerdings ist ein Verkauf, ein Beleihen oder ein Vererben in der Regel auch nicht möglich.