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Gutachten muss von der Kfz-Versicherung voll bezahlt werden

Mrz 25 2011

Das Amtsgericht Nürnberg hat für alle Autofahrer ein bedeutendes Urteil gesprochen. In einem aktuellen Fall hat das Gericht entschieden, dass eine Versicherung auch dann die Kosten für ein Gutachten übernehmen muss, wenn die Kosten für dieses unverhältnismäßig hoch sind. Allerdings sollten sich die Verkehrsteilnehmer nicht blind auf die Rechtsprechung verlassen. Denn vor Gericht gilt, dass Glück und für die Gläubigen auch die Hilfe Gottes für die Urteilsfindung notwendig sind. Damit ist gemeint, dass verschieden Amtsgerichte auch verschieden entscheiden können.

Dennoch ist dieses Urteil wichtig. Zumindest als Orientierungshilfe für ähnlich Prozesse. Die beklagte Versicherung wollte zunächst nur zwei Drittel des Gutachtens finanzieren. Das Amtsgericht stellte jedoch klar, dass es für einen Unfallgeschädigten unzumutbar ist, sich im Schadensfall um den günstigsten Gutachter zu kümmern. Wie soll auch der günstigste Gutachter gefunden werden? Per Telefon oder durch persönliche Nachfragen? Wer kommt dann für die Telefongebühren auf? Und wer bezahlt das Fahrgeld zu den Gutachtern? Auch sollte der Zeitaufwand nicht unterschätzt werden. Wer hat schon Lust dazu, seine freie Zeit mit der Suche nach dem billigsten Gutachter zu verschwenden, nur um der Versicherung Geld zu sparen.

Ein Gutachter schätzt den Schaden ein und erhält dafür selbstverständlich eine Gebühr. Der Kunde oder der Gutachter übersendet im Schadensfall der Versicherung des schuldigen Unfallgegners das ausgefertigte Gutachten. Der Geschädigte hat nun die Wahl. Er kann sich entweder den festgestellten Schaden ohne Mehrwertssteuer auszahlen lassen oder den Schaden in einer Werkstatt reparieren lassen. Allerdings gilt dieses Modell nur dann, wenn die Schuldfrage zu hundert Prozent beim Unfallgegner liegt. Das ist beispielsweise bei einem Auffahrunfall fast immer der Fall.

Oft unterschätzen Autofahrer die Höhe eines Schadens. Was nach eigener Meinung für 300 Euro ausgebessert werden kann, kostet in der Fachwerkstatt locker das Doppelte. Gehen Sie bei einem Unfall am besten so vor: Lassen Sie nicht auf private Regelungen ein. Vor allem dann nicht, wenn die Unfallschuld klar beim Unfallgegner liegt und der Schaden voraussichtlich einen größeren Eurobetrag betragen wird. Rufen Sie die Polizei! Diese stellt die Personalien aller Beteiligten fest. Gibt der Unfallgegner seine Versicherung nicht preis, können Sie diese problemlos über den Kfz-Versicherungsverband erfahren. Wenn Sie an dem Unfall keine Schuld haben, muss Ihnen die gegnerische Versicherung die Kosten für den Gutachter ersetzen.