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Neuer Arbeitgeberhöchstbetrag in der privaten Krankenversicherung

Feb. 09 2011

Dieser Betrag setzt sich aus der Zuzahlung für die Krankenversicherung in Höhe von 271,01 Euro plus die Zahlung von 36,20 für die Pflegeversicherung zusammen. Der Arbeitgeber zahlt einen Betrag von 7,3% des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts dazu, höchsten aber wie der Name schon sagt, den Höchstbetrag. Verdient ein Arbeitnehmer jedoch sehr gut, muss er die Beiträge die den Höchstsatz des Arbeitgebers überschreiten, aus eigener Tasche bezahlen.

Die Entscheidung für oder gegen den Einstieg in die private Krankenversicherung, sollte jedoch nicht von den Höchstbeträgen des Arbeitgebers abhängig gemacht werden. Wer sehr gut verdient, kann auch mögliche Mehrkosten von einigen Euro selber bezahlen. Dafür bekommen die Kunden oft auch ein Vielfaches an Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Privatpatienten sind bei fast allen Ärzten gern gesehen. Ein Grund für die oft sehr freundliche und schnelle Behandlung durch die Ärzte, liegt in der höheren Abrechung. Ärzte erhalten den zweifachen, mitunter auch den dreifachen Behandlungssatz, den sie für einen Kassenpatienten erhalten würden. Anders gesagt, in Geld ausgedrückt ist ein Privatpatient so gut wie drei Kassenpatienten.

Auch der Einstieg in die private Krankenversicherung wurde für dieses Jahr erleichtert. Die Versicherungspflichtgrenze wurde auf 49.500 Euro jährlich gesenkt. Zusätzlich ist es ausreichen, nur noch ein Jahr über dieser Grenze zu verdienen, statt wie bisher drei Jahre. Wenn Sie diese Grenze in diesem Jahr überschreiten, können Sie sich bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und dann in die private Krankenvollversicherung wechseln. Sie sparen so die Praxisgebühr und werden vermutlich erstaunt sein, wie schnell sich ein Facharzttermin realisieren lässt. Vielleicht ist Ihnen schon mal die Frage der Sprechstundenhilfe aufgefallen, bei welcher Kasse Sie denn versichert seien. Hier geht es nur darum, dass herausgefunden werden soll, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. Die Nennung einer noch so guten gesetzlichen Kasse, bringt Sie dann nicht weiter. Und eine direkte Frage könnte ein Verstoß gegen die Kassenzulassung darstellen.

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