Das "Begleitende Fahren" ist Anfang Januar 2011 gesetzlich verankert worden, da entsprechende Modellversuche eine Abnahme der Unfälle um mehr als 20 Prozent ergeben hatten. Die Altersgruppe der 18 – 24jährigen Fahranfänger gilt als besonders gefährdet, da es hier eine ungünstige Kombination aus mangelnder Erfahrung und gleichzeitiger Risikobereitschaft besonders bei jungen Männern gibt. Kommt dann am Wochenende Alkohol dazu und soll die neue Freundin beeindruckt werden, scheint ein Unfall in der Luft zu liegen.
Um dieses zu vermeiden, können bereits Siebzehnjährige den Führerschein erwerben. Allerdings mit der Auflage, dass eine erwachsene Begleitperson einen Platz in dem Fahrzeug einnimmt. Allerdings kommt dafür nicht jeder in Frage. Der zwanzigjährige Kumpel scheidet genauso aus, wie der Freund oder die Freundin, wenn sie unter dreißig Jahren sein sollten. Es werden an den Fahrer und an die Begleitperson einige Anforderungen gestellt.
Der Fahranfänger kann sich mit sechzehneinhalb Jahren bei einer Fahrschule für den Führerschein anmelden. Besteht er dann an beispielsweise an seinem siebzehnten Geburtstag den Führerschein, so gelten für ihn dann ein Jahr besondere Regeln. Er darf absolut keinen Alkohol oder andere berauschende Mittel zu sich nehmen, wenn eine Autofahrt geplant ist. Die in der Prüfbescheinigung eingetragene Person muss ständig während der Fahrt anwesend sein. Wichtig ist, dass nicht irgendeine Person mitfährt, die einen gültigen Führerschein besitzt, sondern ausschließlich die angegebene Person.
Die Begleitperson muss über dreißig Jahren alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein. Mehr als drei Punkte darf die Begleitperson im Laufe der Jahre nicht angesammelt haben und sie muss in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Wichtig ist, dass sich die Person auf Ratschläge beschränkt, denn als Fahrer gilt der Fahranfänger. Wo im Auto der oder die Begleiterin Platz nimmt, ist nicht vorgeschrieben, es kann daher auch die Rückbank sein.
Auch Versicherungen finden diese Regelung gut und stufen die siebzehnjährigen Fahranfänger oft günstiger ein. Wenn Sie in diese Personengruppe fallen, machen Sie doch einen unverbindlichen und kostenlosen Versicherungsvergleich und finden Sie den günstigsten Tarif.