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977 Millionen Euro von Riester Sparern nicht abgerufen

Okt. 28 2010

Die Riester Rente wurde im Jahr 2002 als zusätzliche Altersvorsorge vor allem für Arbeitnehmer und Arbeitslose entworfen. Der Sparer entrichtet einen vorher festgelegten monatlichen oder jährlichen Versicherungsbeitrag. Dazu kommt eine Grundzulage von 154 Euro jährlich bei erfüllen der Voraussetzungen. Das ist nicht weiter schwer, denn es müssen lediglich 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, sogar noch verringert um die Zulage, eingezahlt werden. Der Anbieter garantiert dafür eine Rente, die mindestens den Einzahlungen entspricht. Um für eine Riester Rente eine Förderung zu erhalten, ist es außerdem wichtig, dass der Rentenversicherungsvertrag zertifiziert ist.

Treffen alle diese Voraussetzungen zu, kann der Sparer eine Zulage beantragen. Mit einem Dauerzulagenantrag kann der Versicherte sich mit einem Formular von allen weiteren bürokratischen Aufwendungen befreien. Die Versicherungsgesellschaft übersendet diesen Antrag in der Regel, wenn das erste Mal die Zulagen beantragt werden sollen. Der Kunde füllt diesen Antrag aus und übersendet ihn wieder an seine Versicherung. Solange sich an dem Personenstand des Versicherten nichts ändert, entfällt für alle kommenden Jahre die Stellung eines neuen Zulagenanspruchs. Um die Zulagen zu erhalten, muss also nichts weiter getan werden, als einmal ein Formular auszufüllen und abzuschicken.

Was einem möglichen Kunden alles entgeht, soll ein einfaches Beispiel verdeutlichen: Eine 22jährige Arbeitnehmerin geht sozialversicherungspflichtig in Teilzeit arbeiten und hat im Jahr 2009 einen Sohn geboren. Die junge Dame spart den erforderlichen Mindestbetrag und ist unter 25. Daher würde sie einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erhalten, zusätzlich zur Grundzulage von 154 Euro. Für ihren im letzten Jahr geborenen Nachkommen gibt es 300 Euro an Zulage. Alles zusammengerechnet ergeben sich für das laufende Kalenderjahr Zulagen in Höhe von 654 Euro für dieses Beispiel.

Wer die Zulage noch nicht beantragt hat, sollte dieses jetzt unbedingt nachholen. Erst nach vier Jahren verfällt der Zulagenanspruch. Auch wenn das entsprechende Formular evtl. verloren gegangen ist, lässt sich bei der Versicherungsgesellschaft unproblematisch ein neues bestellen. Denn nicht zu vergessen, eine Riester Rente wird ja gerade wegen der Zulagen abgeschlossen.

Haben Sie noch keine Riester Rente abgeschlossen oder sind Sie mit Ihrer gegenwärtigen Versicherung unzufrieden und möchten mit Ihrem angesparten Altersvorsorgevermögen zu einem anderen Anbieter wechseln? Dann machen Sie doch unseren kostenlosen und unverbindlichen Riester Check!