Da die Solaranlagen nicht irgendwo geschützt in einem Keller stehen, sondern meist auf dem Dach oder einer freien Fläche, sind diese Anlagen auch den wechselnden Witterungsbedingungen der Natur ausgesetzt. In der Bundesrepublik Deutschland dürften die Jahreszeiten den Anlagen am meisten zusetzen. Im Sommer teilweise sehr heiß und im Winter wochenlange Eiseskälte. Auch Gewitter mit vielen Blitzen oder Dauerregen oder Hagel können die Anlagen ganz- oder teilweise zerstören.
Photovoltaikanlagen sind vom Kaufpreis her nicht gerade billig. Hinzu kommen die Kosten für den Transport, die Installation und evtl. Wartung. Viele der Anlagen rechnen sich erst bei einer Betriebslaufzeit von 10 oder 15 Jahren. Um nicht bei einer plötzlichen Zerstörung der Anlage durch starken Hagel auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist der Abschluss einer Solarversicherung dringend anzuraten. Meist werden diese Versicherungen durch kleinere dafür spezialisierten Unternehmen angeboten. Die Prämien dafür schwanken zwischen den verschieden Gesellschaften. Es sollte also nicht die erstbeste Versicherung beauftragt werden, sondern erst nach einem umfangreichen Vergleich. Wenn eine Anlage 20 Jahre in Betrieb ist, lässt sich mit einem langlaufenden Solarversicherungsvertrag eine Menge Geld sparen.
Interessenten, die eine Solarversicherung abschließen möchten, sollten sich jedoch nicht nur über die zu entrichtenden Prämien informieren, sondern auch die Bedingungen des Vertrages an sich. Viele Versicherungen schließen Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder etwa Erdbeben aus. Das bedeutet, auch bei jahrelanger Zahlung in eine Solarversicherung, kann der Kunde bei einem Schaden ohne Entschädigung dastehen.
Im Allgemeinen versichert sind jedoch Schäden, die durch Brände, Stürme, Diebstahl und Kurzschlüsse verursacht werden. Oft verlangen die Versicherungsunternehmen vom Versicherungsnehmer einen geringen Selbstbehalt im Schadensfall zu übernehmen. Eine Solarversicherung deckt aber nicht nur die Schäden an den Solarmodulen selber ab, sondern auch für die anderen Teile einer Solaranlage. Dazu gehören beispielsweise die Aufbauten in denen die Module verbaut sind oder die Anzeigen der erstellten Energie.
Tritt der Schadensfall ein, wird der Teil ersetzt, der zerstört worden ist. Beispiel: Ein Kunde hat zehn Solarmodule auf seinem Einfamilienhaus installiert. Durch einen Sturm werden zwei der Module aus der Verankerung gerissen und können danach nicht mehr verwendet werden. Der Versicherungsnehmer meldet den Schaden seiner Versicherung und bekommt die Kosten ersetzt, die der Einbau von zwei neuen Modulen verursacht. Eine komplett neue Anlage wird also nicht bezahlt.