Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung kann hier nicht das Gebäude selbst sondern die darin enthaltenen Einrichtungs-, Ge- und Verbrauchsgegenstände(z.B. Kleidung, Nahrung) versichert werden. Abgesicherungsmöglichkeiten gibt es gegen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Hagel/Sturm, Vandalismus/Raub und Leitungswasser. Im Schadensfall wird eine Entschädigung gezahlt die dem Neuwert des beschädigten Gegenstandes zum Zeitpunkt der Beschädigung entspricht. Man bezeichnist die Hausratversicherung daher als eine Neuwert-Versicherung. Natürlich besteht auch hier die Möglichkeit durch zustätzliche Beiträge weitere Einschlüsse (z.B. höhere Summen für Wertsachen) oder Ergänzungen (z.B. Schutz vor Fahrraddiebstahl) hinzuzufügen. Gerade die Absicherung vor Elementarschäden oder Überspannungsschäden bei Blitzen werden meist mit in die Hausratversicherung eingeschlossen. Das Maß für die Versicherungssumme stellt die Höchstentschädigung durch den Versicherer dar. Wird die Vorsorgeversicherung noch mit eingeschlossen bildet dies eine Ausnahme, in welcher die Entschädigung um einen festgelegten Prozentsatz (Im Regelfall 10%) höher Ausfallen kann. Bis zur Anpassung der Versicherungssumme sollen hierdurch neu hinzukommende Werte abgesichert werden. Im Versicherungsschein wird der Versicherungsort genau festgehalten. Dieser Ort hat mit Einfluss auf die Berechnung der Prämie. Den größten Einfluss auf die Prämienbestimmung übt selbstverständlich die Höhe der Versicherungssumme aus.