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Kostendruck in der gesetzlichen Rentenversicherung

Sep 03 2008

Nicht nur eine stets älter werdende Gesellschaft, sondern auch gravierende Änderungen am Arbeitsmarkt machen Anpassungen und Einschnitte in die sozialen Absicherungen in Deutschland notwendig. Einer globalisierten Wirtschaft hielt das Sozialsystem unserer Eltern nicht stand.

Diese Entwicklung war lange absehbar, begann der Prozess doch schon vor Jahrzehnten. Leider wurde seitens der Politik dem Problem nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit entgegen getreten. Dementsprechend radikal muß nun entegengesteuert werden, um das System finanzierbar zu halten.

Nach den Reformen der letzten Jahre ist die drohende Altersarmut nicht von der Hand zu weisen, das Rentenniveau sank erheblich und nicht jeder betreibt eine ausreichende private Altersvorsorge.

Einer der Gründe für die Finanzierungsschwierigkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung ist zudem eine hohe Arbeitslosenquote. Bei weniger Beitragszahlern sinken entsprechend auch die Einnahmen.

Zudem existiert das Luxusproblem, daß die Menschen immer älter werden und demzufolge länger Leistungen beziehen. Die Altersstruktur bedingt daß immer weniger Beitragszazhler immer mehr Leistungsbezieher finanzieren müssen. Bei gleicheitig geringeren Einnahmen kann die Rechnung auf Dauer nicht aufgehen.

Eine sinkende Arbeitslosigkeit bedeutet jedoch nicht zwangsweise auch ein Plus an Beitragseinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung. Es gab Situationen, in der die Arbeitslosenquote rückläufig war, die Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen aber trotzdem nicht zugenommen hat.

Arbeitgeber gehen dazu über, sozialversicherungspflichtige Stellen abzubauen und die Aufträge extern zu vergeben. Nicht selten sind die Arbeitnehmer der abgebauten Stellen die Dienstleister, die mit den Aufgaben beauftragt werden. So werden Sozialabgaben eingespart, denn für diesen Arbeitsplatz müssen keine Beiträge zur Arbeitslosen-, gesetzlicher Renten- und –Krankenversicherung mehr abgeführt werden.

Wenn die Auftragslage des Betriebes schlecht ist, verursacht der Arbeitsplatz keine unnötigen Kosten, der Betrieb vergibt dann extern einfach keine Aufträge. Für die outgesourceten Arbeitsplätze müssen keine Kündigungsfristen und Lohnfortzahlungen eingehalten werden.

Weil der Gesetzgeber diesen Trend erkannt hat, sind Selbständige, die hauptsächlich nur für einen Auftraggeber tätig sind und keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Dies ist im (umgangssprchlich genannten) Scheinselbständigengesetz geregelt.

Die gesetzliche Rentenversicherung mußte zudem die deutsche Wiedervereinigung verkraften. Auf einmal wesentlich mehr Anspruchsteller und zudem Zeiten von hoher Arbeitslosigkeit aufgrund stagnierender Wirtschaftsentwicklung haben dann die gesetzliche Rentenversicherung finanziell überbeansprucht.

Unglücklicherweise hat die Politik erst mit der Reformierung der gesetzlichen Rentenversicherung begonnen, als die Auswirkungen schon spürbar, und die ersten Reformschritte aus finanzieller Sicht unumgänglich waren.