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Haftpflicht für Selbständige

Sep 17 2008

Bei Gründung eines Unternehmens sollte man tunlichst nicht den Abschluß einer Haftpflichtversicherung vergessen. Als Unternehmer ist man nicht nur für eigene Fehlhandlungen, sondern auch für die im beruflichen Bereich begangenen Fehlhandlungen seiner Angestellten.Aufgrund dieser Tatsache kalkulieren Versicherungsunternehmen ihre Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung) nach Firmengröße. Mehrere Faktoren können seitens Versicherungsgesellschaften hierzu heran gezogen werden. Die Anzahl der Mitarbeiter ist ein oft gewähltes Kriterium, es kann aber auch der Jahresumsatz oder ähnliche Daten zur Ermittlung des Versicherungsbeitrages gebutzt werden. Die unterschiedlichen Unternehmen werden von den meisten Versicherungsunternehmen zu Risikogruppen zusammgeschlossen und entsprechend kalkuliert. So sind Haftpflichtversicherungen z.B. für das Baugewerbe grundsätzlich schon höher berechnet als z.B. für Bürobetriebe. Die unterschiedlichen Ansätze in der Berechnung der Versicherungsprämie für bestimmte RIsiken kann in diesem Bereich hohe Unterschiede in den Beiträgen zu den Berufshaftpflichtversicherungen einzelner Unternehmen ergeben.

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