Eines der Risiken, für welches in Deutschland eine Versicherungspflicht gilt, ist das Kraftfahrzeug. Die Haftpflichtversicherung ist hierbei der gesetzespflichtige Teil der KFZ-Versicherung, Erweiterungen wie Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind optional.Die Versicherungspflicht wird in Deutschland auf folgende Art und Weise sicher gestellt. Mit einer Doppelkarte (neu eVB-Nummer) hat man praktisch schon die Versicherungsbestätigung de jeweiligen Versicherungsunternehmens in der Hand. Mit der Abgabe dieser Versicherungsbestätigung bei Zulassung des Fahrzeuges wird das Unternehmen als Versicherer registriert. Auch wenn der Zulassende in diesem Moment noch keine Beiträge entrichtet und noch keinen Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen geschlossen hat, haftet das Unternehmen für evtl eintretende Schäden. Erst nach Zulassung des Fahrzeuges schließen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen einen Vertrag über die KFZ Haftpflichtversicherung und falls gewünscht auch eine Teilkaskoversicherung bzw. Vollkaksoversicherung. Sollte, aus welchem Grund auch immer, kein Vertrag zustande kommen oder aber auch ein geschlossener Vertrag unbezahlt bleiben, kann das Versicherungsunternehmen die Deckung für dieses Fahrzeug entziehen. Dies wird der Zuassungsbehörde mitgeteilt. Hinterlegt darauf der KFZ-Halter keine Deckung(skarte) eines anderen Unternehmens, wird seitens der Zulassungsbehörde ein Auftrag an die Polizei erteilt, daß Kraftfahrtzeug zu "entstempeln". Hierbei wird das Kennzeichen durch Entfernen der amtlichen Stempel ungültig gemacht. Hier erhalten Sie Versicherungsvergleiche zur KFZ Versicherung, sowohl KFZ Haftpflichtversicherung, als auch Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.