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Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Aug 21 2008

Mit dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) wurde früher das Versicherungswesen in Deutschland beaufsichtigt. Diese Behörde ging zum 01.05.2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf.

Die Aufgabe die ihr zufällt ist die Aufsicht über die in Deutschland sitzenden privaten Versicherungsunternehmen. In Deutschland niedergelassene, ausländische Versicherungsunternehmen aus der EU bzw EWR unterliegen nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, müssen ihre Tätigkeit auf dem deutschen Markt jedoch der BaFin melden. Zuständig für diese Unternehmen ist die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes. Wird ein Mißstand bekannt, kann die BaFin nur der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes dies melden und darauf drängen, daß der Mißstand behoben wird. Eine direkte Handhabe hat die Bafin in diesem Fall nicht.

Ausländische Versicherungsunternehmen außerhalb der EU dürfen nur in Deutschland Versicherungen anbieten, wenn diese vorher von der Bundesaufsicht zugelassen worden sind. Diese Unternehmen stehen unter der direkten Aufsicht der BaFin. Auch wenn ein Versicherungsprodukt in Deutschland nicht zugelassen ist, kann dies vom Kunden direkt abgeschlossen werden, wenn er dies wünscht. Der aktive Vertrieb eines solchen Produktes ist jedoch untersagt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ahndet Rechtsverstöße von Versicherungsgesellschaften, prüft Versicherungsbedingungen und die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Versicherungsunternehmen. Im Vordergrund steht hierbei, die Interessen der Versicherten zu wahren.

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