Bei der Vollkaskoversicherung kann man Schäden am eigenen Fahrzeug absichern. Reine bruch-, Brems,- oder Betriebsschäden sind dabei ausgeschlossen. Bei Finanzierungen fordert der Kreditgeber meist den Abschluß einer Vollkaskoversicherung, damit in selbstverschuldetem Schadensfall eine finanzielle Sicherheit gegeben ist.Vorsatz ist natürlich auch bei der Vollkaksoversicherung ausgeschlossen. Entgegen der Teilkaksoversicherung unterleigt die Vollkaskoversicherung der Schadenfreiheitsrabatt-Regelung. Bei einem schadenfreien Jahr wird man in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, bei einem Schaden meist um mehrere Stufen zurück gestuft, ähnlich des Schadenfreiheitsrabattes in der KFZ Haftpflichtversicherung. Bei der Vollkaskoversicherung können unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart werden. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung beinhaltet, für die jedoch ein unterschiedlicher Selbstbehalt vereinbart werden kann.