Bei einer Doppelversicherung hat man ein Risiko doppelt oder sogar mehrfach versichert. Hat man also z.B. für seinen Hausrat bei mehreren Versicherungsgesellschaften einen Vertrag abgeschlossen, so sollte man die Höhe der einzelnen Versicherungssummen überprüfen, evtl. besteht eine Überversicherung. Übersteigen die addierten Versicherungssummen der einzelnen Versicherungspolicen den Versicherungswert, haften die Versicherer als Gesamtschuldner. Insgesamt leisten die Versicherer aber nur max. die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens. (§ 59, § 60 VVG) Hier gilt ein Bereicherungsverbot. Übersteigen die Versicherungssummen den Gesamtwert sollte man seine Versicherungen einer Überprüfung unterziehen. Sollte es nötig sein, eine Versicherung komplett aufzuheben, so bleibt diejenige bestehen, die die älteren Rechte hat.