Behandlungen durch einen Heilpraktiker sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschlossen. Der Gang zu einem Heilpraktiker ist also für diesen Versichertenkreis eine rein private Angelegenheit, mit dem die gesetzlichen Kassen nichts zu tun haben wollen. Da die Behandlung oft als Glaubenssache angesehen wird, soll die Gemeinschaft der Versicherten mit diesen Kosten nicht belastet werden. Gesetzlich Versicherten bleibt also nichts anderes übrig, als eine Zusatzversicherung für Behandlungskosten von Heilpraktikern abzuschließen.
Geht ein gesetzlich Versicherter nur ab und zu zum Heilpraktiker, erübrigt sich eine Krankenversicherung. Ist ein Patient jedoch so von den Leistungen dieser Berufsgruppe angetan, sollte eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ein Vergleich im Internet ist zügig erledigt und bietet eine gute Übersicht über die versicherten Leistungen und die Höhe der Versicherungen. Diese Versicherungen sind zum Teil gestaffelt und übernehmen nur einen bestimmten Prozentsatz der Behandlung. Wichtig ist auch darauf zu achten, dass nicht nur die Behandlung durch den Heilpraktiker selber versichert ist, sondern auch die angewandten Naturheilverfahren. Darüber hinaus sollten Interessenten Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten beachten. Eine gute Zusatzversicherung hat also günstige Beiträge, kurze Kündigungsfristen und eine geringe Laufzeit.
In der privaten Krankenversicherung ist oft eine Heilpraktikerbehandlung mit eingeschlossen. Personen, die in die PKV wechseln können, das sind etwa Beamte und Gutverdiener, sollten daher vor Abschluss ihrer Versicherung darauf achten, dass auch Heilpraktiker und Naturheilverfahren mit eingeschlossen sind, oder die Option eines späteren Einschlusses bieten. Da es über die Wirksamkeit dieser Behandlungen geteilte Meinungen gibt, wäre es wichtig darauf zu achten, ob dieser Versicherungsteil auch wieder aus der Versicherung entfernt werden kann, sofern dies zu Beitragssenkungen führt.
Wichtig wäre es, erst einmal einen Heilpraktiker überhaupt auszuprobieren und nur bei Wirksamkeit seiner Behandlung überhaupt eine Krankenversicherung für Heilpraktiker überhaupt ins Auge zu fassen. Diese lohnt sich nämlich nur für diejenigen, die sich öfter dort behandeln lassen möchten.