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Erhöhung der Kfz-Haftpflichtversicherungsprämien

Jun 14 2010

Die Berechnung der Tarife einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom Alter des Fahrzeughalters, von evtl. bestehenden Schadensfreiheitsrabatten und vom Modell, das zu versichern ist. Ein 19jähriger Fahrzeughalter der einen Porsche erwirbt, zahlt von Haus aus einen sehr viel höheren Beitrag als ein 50jähriger Beamter, der in einem 75 PS starken Golf unterwegs ist. Junge Fahrer und Vielfahrer werden mit hohen Tarifen belegt, erfahrende Fahrer, die wenige Kilometer im Jahr in einer Kleinstadt fahren, sind am günstigsten dabei.

Neben der allgemeinen Einstufung von Risikoklassen bei Versicherten, gibt es starke Unterschiede bei der Berechnung der Prämien durch die verschiedenen Gesellschaften. Hat ein Interessent, beispielsweise über einen Kfz-Versicherungsvergleich im Internet, eine passende Versicherung gefunden, bedeutet dieses nicht, dass die Beiträge über Jahre konsequent niedrig bleiben. Es gibt einige Gesellschaft, die mit Kampfpreisen auf Kundenfang gehen. Diese Versicherer setzen auf die Bequemlichkeit der Kunden. Nach dem Motto, "wen wir erstmal haben, der bleibt auch", werden so Kunden geködert. Nach ein oder zwei Jahren der Billigkeit, werden auf einmal die Prämien erhöht. Als Gründe werden dann gestiegene Kosten oder Marktanpassungen genannt. Ein paar Kunden kündigen dann, die meisten bleiben und zahlen.

Schickt der Versicherer im Oktober oder November einen Brief mit der Ankündigung einer Prämienerhöhung, sollten aktive Verbraucher das nicht einfach so hinnehmen. Nach dem Erhalt des Schreibens, sollten sich die Kunden zunächst bei einem Kfz-Versicherungsvergleich im Internet darüber erkundigen, ob es überhaupt derzeit günstigere Angebote gibt. Lässt sich bei anderen Gesellschaft eine nicht unerhebliche Summe sparen, sollte ohne große Überlegung die Kündigung geschrieben und als Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft gesendet werden. Vorsichtige Verbraucher warten erst die Kündigungsbestätigung ihrer Versicherung ab und beantragen dann bei ihrem vorher ausgewählten, neuen Versicherer, eine Haftpflichtversicherung. Die erworbenen Schadensfreiheitsrabatte können mitgenommen werden. Bis auf den Aufwand, der mit Kündigung und Neuabschluss verbunden ist, spricht eigentlich nichts gegen einen Versicherungswechsel. Allerdings sollten nicht nur Preise, sondern auch Serviceleistungen verglichen werden.