Die Gültigkeitsdauer des Saisonkennzeichens legt der Halter des Fahrzeuges selbst fest; sie muss mindestens zwei Monate betragen und darf elf Monate nicht überschreiten. Die Festlegung des Zeitraumes ist bindend und kann in den Folgejahren nur durch eine neue Beantragung geändert werden. Wer außerhalb dieses Zeitraumes mit dem Fahrzeug unterwegs ist, der riskiert nicht nur ein Bußgeld mit Punkten in Flensburg, sondern muss mit Steuernachforderungen rechnen. Hinzu kommt, dass man als Fahrer mit seinem gesamten Vermögen haftet, sollte es zu einem Sach- oder Personenschaden kommen.
Wer außerhalb des Zulassungszeitraumes auf öffentlichen Flächen parkt, der riskiert ebenfalls ein Bußgeld, unter Umständen wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt. Fallen Abgas- und/oder TÜV-Abnahme in die Winterpause, so muss diese unbedingt im ersten Monate nach Wiederinbetriebnahme vorgenommen werden.
Durch die Beantragung eines Saisonkennzeichens spart der Fahrzeughalter die jährlich anfallenden Gebühren für An- und Abmeldung. Doch die Saisonkennzeichen Versicherung arbeitet zum Teil mit sehr unterschiedlichen Prämienberchnungsmodellen – je nach Versicherungsunternehmen. Bei einigen Versicherern ist die Saisonkennzeichen Versicherung deutlich teurer, als wenn man ein normales Kennzeichen mit An- und Abmeldung im Frühjahr und Herbst nehmen würde. Schnell ist das Ersparte für die Versicherung aufgebraucht.
Unabhängig von der Prämie, ist auch die Schadenfreiheitsklasse. Bei manchen Versicherungen steigt auch der Rabatt in der Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr, wenn eine bestimmte Zulassungsdauer jährlich mit dem Saisonkennzeichen erreicht wird. Es gibt aber noch weitere Rabattmerkmale, die zum Teil auch bei der Saisonkenzeichen Versicherung greifen, wie zum Beispiel für Allein-Fahrer oder für Garagenfahrzeuge. Wer also nach einer passenden Versicherung sucht, der sollte unbedingt einen Vergleich zwischen mehreren Versicherungsgesellschaften vornehmen und genau auf das Preis- Leistungsverhältnis achten.