Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

PlusMinus-Beitrag sorgt für Verwirrung

Jan 18 2010

Am  Dienstag den 12. Januar 2010 wurde in der ARD um 21.50 Uhr die Sendung PlusMinus ausgestrahlt. In dieser wurde ein Urteil vom BGH und LG Bamberg zum Thema Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungsverträgen behandelt. Die Wirtschaftsredaktion des Bayerischen Rundfunks hat aufgrund dieses Urteils schlußgefolgert, daß bei Ratenzahlungszuschlägen ein Recht auf Rückzahlung bestehe, wenn für den Zuschlag kein effektiver Jahreszins ausgewiesen wurde. Ratenzahlungszuschläge werden von Versicherungen erhoben, wenn eine Prämie als Jahresbeitrag kalkuliert wurde, der Kunde aber unterjährig, also z.B. vierteljährlich oder monatlich zahlen möchte. Dem Versicherer stünde die gesamte Jahresprämie ab Beginn der Versicherung zu, erhält jedoch nur einen Teil des kalkulierten Beitrages. Der Ratenzahlungszuschlag sorgt hierbei für einen finanziellen Ausgleich.
Die Ankündigung des PlusMinus-Beitrages lautete wie folgt:

"Geld zurück von der Versicherung: Kunden, die ihre Verträge nicht jährlich, sondern in Raten mi Zuschlag zahlen, können sich jede Menge Geld von ihrem Versicherer zurück holen. Alle privaten Versicherungen fallen darunter wie Lebens- und Sachversicherungen, nur die Krankenversicherung nicht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend den effektiven Jahreszins anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge zurückfordern und den Versicherer zur Neuberechnung der Prämie auffordern."

Fakt ist jedoch, daß es keine Entscheidung des Bundesgerichtshofes gab, bei der ein Sachurteil gefällt worden wäre, welches alle deutschen Versicherer zur Angabe eines Effektivzinses bei Ratenzahlungszuschlägen verpflichten würde. Das Urteil von BGH und LG Bamberg war lediglich ein Anerkenntnisurteil in einem speziellen Einzelfall, welches nicht auf den Markt übertragen werden kann.

Lesen Sie im nächsten Newsartikel die Hintergründe zu dem speziellen Fall und erfahren Sie mehr zur Rechtslage bei Ratenzahlungszuschlägen.