Nach der Weihnachtszeit und Sylvester suchen jetzt wieder viele entweder Vergnügen im Schnee oder entfliehen der Kälte in wärmere Gefilde. Dabei, egal ob im Schnee oder am Strand, sollte man sich über die richtige Absicherung Gedanken machen. Allem voran ist hierbei die Auslandsreisekrankenversicherung zu erwähnen.
Zwar sind innerhalb der EU und den Anrainerstaaten des Mittelmeers gesetzlich Versicherte über das Sozialversicherungsabkommen abgesichert, jedoch ergeben sich hier bei der Abrechnung mit der Krakenkasse zu Hause des öfteren Komplikationen. Ist im Ausland vom Arzt eine privatärztliche Liquidation erstellt worden, so erstattet die Krankenkasse in Deutschland die Kosten nicht.
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Auch für privat Versicherte ist der Abschluß einer Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll, auch wenn der private Tarif Leistungen für das besuchte Land vorsieht. Sollte es im Ausland dazu kommen, daß die Versicherung in Anspruch genommen werden muß können die Selbstbeteiligungen im privaten Tarif umgangen werden. Desweiteren gefährdet man nicht die Beitragsrückerstattungen der privaten Krankenversicherung, wenn außer der Krankheit im Urlaub keine Leistungen das Jahr über in Anspruch nehmen mußte.
Neben der Auslandsreisekrankenversicherung ist der Abschluß einer Reisegepäckversicherung oder aber auch einer Reiserücktrittsversicherung zu überdenken. Gerade bei teureren Reisen ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, diese leistet jedoch nicht, wenn der Versicherte die Reise aufgrund von Terrorgefaht oder wegen einer epedemie die Reise nicht antreten möchte. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reise aufgrund Krankheit, Unfall des Versicherungsnehmers oder enger Verwandter nicht angetreten werden kann. Kurzfristig stornierte Reisen können bis zu 80 % des Reisspreises an Gebühren nach sich ziehen.