Wer für sein Auto eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, der ist im Falle eines Diebstahls des KFZ fein raus, ist dies doch in der Teilkaskoversicherung mitabgedeckt. Ebenfalls mitversichert ist über die Teilkasko ist z.B. der Diebstahl des Radios, wenn hierzu das Fahrzeug aufgebrochen wurde.
Wie aber verhält es sich genau, wenn der mutmaßliche Dieb seinen Versuch erfolglos abbrechen mußte und lediglich Schäden am Fahrzeug hinterläßt? Vandalismusschäden sind nicht über die Teilkaskoversicherung, sondern nur über die Vollkaksoversicherung abgedeckt. Der Unterschied ist gravierend, nicht nur für diejenigen, die nur über eine Teilkaskoversicherung verfügen. Die Vollkaskoversicherung ist gegenüber der Teilkaskoversicherung abhänngig vom Schadensfreiheitsrabatt und wird dementsprechend nach einem Schadenfall nach oben gestuft. Insofern ist es durchaus wichtig, ob der Schaden am Fahrzeug als Einbruchversuch gewertet wird und über die Teil- anstatt der Vollkaskoversicherung abgewickelt werden kann.
Wer also Schäden an seinem Fahrzeug feststellt, der ist in jedem Fall gut beraten, die Polizei hinzu zu ziehen. Diese kann nach Aufnahme des Schadens nicht nur nach dem Verursacher fahnden, sondern eventuell auch einen Einbruchsversuch bestätigen. Dies kann in der Abwicklung des Schadens mit der Versicherung oft sehr hilfreich sein.